Ich hatte einen Gutschein (Gültigkeit von 3 Jahren ab Verkaufsdatum) über seriösen Anbieter erworben; habe nach Anfrage im bezogenen Hotel von diesem schriftl. Zusage für angestrebten Buchungszeitraum erhalten u. vorliegen. 3 Monate später durch Gutschein-Verkäufer Nachricht erhalten, dass der Hotelbetreiber gewechselt hat und der neue Besitzer mit ihnen nicht unter Vertrag stehe. Ebenfalls freundliche Nachricht auf Anfrage zu gleicher Thematik des neuen Betreibers (Hotel wird zudem unter neuem Namen geführt) erhalten, indem auch erklärt dass die Gutscheine nicht Gegenstand bei Übernahme gewesen seien. Was heißt das nun für mich als Käufer und meinerseits Vertragserfüller > Kaufpreis wurde sofort gezahlt und Buchung erfolgte im schriftl. gewährten Zeitraum, incl. schriftl. vorliegender Buchungsbestätigung?? Ist der Gutschein "hinfällig" - kein Anspruch auf Rückzahlung bei Nichterfüllen??