Hallo zusammen, ich wurde Krankheitsbedingt gekündigt wir haben uns vor Gericht in einem Vergleich auf eine Abfindungssumme geeinigt.

Im Vergleich steht: Die Beklagte zahlt den Käger beim Ausscheiden gem. §§ 9,10 KSchG in Verbindung mit den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften zum Ausgleich des Verlustes des Sozialen Besitzstandes eine Abfindung in Höhe von XXX EUR.

Die Abfindung habe ich jetzt überwiesen bekommen, aber brutto. Ist der AG nicht verpflichtet diese zum mindest steuersatz zu versteuern und mir diese dann als netto betrag zu überweisen. Oder muss ich das jetzt beim Lohnsteuer Jahresausgleich machen ???