Hallo. Vielleicht kann mir ja hier einer Auskunft geben.
Im Antrag auf bürgergeld wird genau nach dem Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen gefragt. Was kann denn von diesem Bruttoeinkommen abgezogen werden ? In diesem Fall würde mich das explizit für Partner 2 interessieren.
Kann da Unterhalt und Miete angerechnet, bzw abgezogen werden?
Folgende Situation:
Partner 1: komplett ohne Einkommen und möchte Bürgergeld beantragen. Freiwillig gesetzlich Versichert.
Keine Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld. Erwerbsminderungsrente im Widerspruch.
Partner 2: erhält Pension und zahlt private KV und Pflegeversicherung. Miete wird ebenfalls durch Partner 2 gezahlt (alleiniger Mieter im Mietvertrag) weiterhin wird Kindesunterhalt gezahlt.
Hoffe ich habe nichts vergessen. Google habe ich leider keine Informationen gefunden.
Vielen Dank schon im voraus:)