Hallo. Vielleicht kann mir ja hier einer Auskunft geben.

Im Antrag auf bürgergeld wird genau nach dem Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen gefragt. Was kann denn von diesem Bruttoeinkommen abgezogen werden ? In diesem Fall würde mich das explizit für Partner 2 interessieren.

Kann da Unterhalt und Miete angerechnet, bzw abgezogen werden?

Folgende Situation:

Partner 1: komplett ohne Einkommen und möchte Bürgergeld beantragen. Freiwillig gesetzlich Versichert.

Keine Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld. Erwerbsminderungsrente im Widerspruch.

Partner 2: erhält Pension und zahlt private KV und Pflegeversicherung. Miete wird ebenfalls durch Partner 2 gezahlt (alleiniger Mieter im Mietvertrag) weiterhin wird Kindesunterhalt gezahlt.

Hoffe ich habe nichts vergessen. Google habe ich leider keine Informationen gefunden.

Vielen Dank schon im voraus:)