Haus mit 2 Parteien. EG + 1. OG Das Haus wird mit Zentralheizung beheizt. Brennwertgerät (Gas) steht im Keller. Abgassystem durch ein im Kamin (der anderweitig nicht mehr genutzt wird) eingezogenes Kunststoffrohr.

Weder im EG noch im OG gibt es irgendwelche Feuerstätten - keine Öfen, Kaminöfen oder sonstiges. Kamin "geht durch" die zwei Wohnungen.

Schornsteinfeger möchte Feuerstättenschau durchführen.

Was gibt es dort zu schauen? – in den Wohnungen, nicht im Keller! Das Abgassystem (Kunststoffrohr im Kamin) kann er doch von der Wohnung aus gar nicht sehen. Es sei denn, er reißt die Tapete ab und entfernt die Abdeckungen zum Kamin (dort wo früher das Ofenrohr am Kamin angeschlossen war). Selbst dann würde er doch nicht viel sehen?

Frage: Muß ich den Schornsteinfeger in die Wohnung lassen?

Er schreibt: „Ermöglichen Sie bitte den Zutritt zu sämtlichen Räumen im Gebäude.“ Warum möchte er Zutritt zu allen Räumen haben? So etwas würden sich ja nicht einmal die Polizei trauen (ohne entsprechende Durchsuchungsanordnung eines Richters)!