Arbeitslosengeld wurde bereits per Nahtlosigkeitsregelung bewilligt und bezahlt. Allerdings musste er eine mediz. Reha durchführen, so dass das Arbeitslosengeld per Aufhebungsbescheid aufgehoben wurde.
Bei der Reha wurde ist man nun als arbeitsunfähig entlassen. Jetzt hacke ich an Frage 2d, ob er arbeitsunfähig krank geschrieben ist: Muss man dies mit ja oder nein beantworten?
Einerseits darf man ja keine Krankmeldung abgeben, weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Denoch in der Reha als arbeitsunfähig entlassen und die Nahtlosigkeitsregelung weiterhin besteht!
Was ist Richtig, um die Gewährung von Arbeitslosengeld erhalten zu können? Bedanke mich für euere Kommentare!