Ich lass mich gerne von einem Chemiker korrigieren, aber meines Wissens ist Kohlensäure (der Sprudel im Wasser) H2 CO3, das sich teilt in H2O und CO2. Also sollte das Gas das austritt Kohlenstoffdioxid sein. Passieren wird nichts wenn du das aus der Sprudelflasche einatmest, weil genug andere Luft miteingeatmet wird.

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Ob du in einem oder beiden Vereinen Mitglied sein musst, sagen dir die Vereine. Fortbildungen müsstest du eigentlich selbst zahlen, oft bzw. meistens zahlen es die Vereine (weil Sie ja einen Nutzen davon haben). Also gilt hier wieder nachfragen.

Solange du als Übungsleiter (egal bei welchem und wie vielen Vereinen) unter 2.100,- Euro bleibst ist dies generell von der EkSt befreit (vgl. §3 Nr. 26 EStG) Achja und wichtig: Dies gilt nur wenn der/die Vereine gemeinnützig sind. Ich würde aber vermuten, dass die meisten Sportvereine das sind.

Aufs Kindergeld bzw. auf die Verdienstgrenze dafür wird es, meines Wissens, nicht angerechnet.

ACHTUNG: Das ist KEINE Rechtsberatung.

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