Hallo,

ich habe von 2019 bis 2020 ein einjähriges gelenktes Praktikum in einem Betrieb gemacht. Danach war bzw. bin ich bis zum heutigen Tag selbstständig.

Nun möchte ich doch noch nebenbei meine Fachhochschulreife nachholen und besuche ein Abendgymnasium (bzw. Kolleg).

Mein Plan ist, das Kolleg nach der 12. Klasse zu verlassen und mit dem schulischen Teil der FHR abzugehen.

Theoretisch müsste ich ja dann, wegen des Praktikums auch den praktischen Teil der FHR haben.

Jetzt ist meine Frage, ob das auch so anerkannt wird, da ich den praktischen Teil vor dem schulischen Teil gemacht habe und das etwas unüblich ist?

Denkt ihr, die Fachhochschulen nehmen mich damit an?

Ich wohne btw. in Rheinland-Pfalz.