Meine Kinder haben einen 45-Stunden-Platz in einer Kindertageseinrichtung in Stadt A. Nun haben mein Mann und ich eine Immobilie in Stadt B erworben, die im Mai/Juni 2015 bezugsfertig wird. Durch unseren Umzug würden wir unsere Kita-Plätze in Stadt A verlieren.

Da mein Mann und ich beide Vollzeit berufstätig sind, sind wir auf eine gesicherte Betreuung angewiesen und suchen nun nach einer Möglichkeit, wie unsere Kinder dauerhaft, oder zumindest für ein weiteres Kita-Jahr in der Einrichtung der Stadt A bleiben können. Zum Hintergrund: Wir möchten unseren Kindern zum einen den Verlust der Bezugspersonen und der gewohnten Betreuungsumgebung ersparen und zum anderen gibt es in Stadt B nur eine Handvoll Einrichtungen, die Kinder unter 2 Jahren aufnehmen.

Im Betreuungsvertrag ist geregelt, dass: "Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es insoweit einer besonderen Kündigung bedarf, sobald die Eltern des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Stadt A nehmen, zum Ende des Kindergartenjahres. In besonders begründeten Fällen kann das Kind übergangsweise bis zu drei Monate nach Umzug in der Einrichtung verbleiben." Wir spielen nun mit dem Gedanken, die Ummeldung bzw. Anmeldung in Stadt B solange hinauszuzögern, bis das Kita-Jahr 2015/2016 gestartet hat (August 2015), da der Vertrag dann ja erst zu Ende Juli 2016 enden würde. Ist das so machbar? Ich weiß, dass man sich eigentlich innerhalb von 10 Tagen ummelden muss, aber das prüft doch niemand nach, oder? Zum anderen bin ich mir nicht sicher, wie ich den Vertragsteil „In besonders begründeten Fällen kann das Kind übergangsweise bis zu drei Monate nach Umzug in der Einrichtung verbleiben.“ interpretieren soll: Widerspricht diese Formulierung nicht der Angabe „, zum Ende des Kindergartenjahres“?

Gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit, die wir nicht bedacht haben?