Witterungsbedingte Kündigung Steinmetz?
Hallo ich wollte mal etwas nachfragen, mal angenommen Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer witterungsbedingt mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag und 2,5 Monate später teilt er dem Arbeitnehmer mit, dass dieser wieder mit der Arbeit beginnen kann. Laut Tarifvertrag kann der AG zwischen 15.November und 15.März die witterungsbedingte Kündigung überreichen. In der Zwischenzeit hat sich der AN eine neue Arbeitsstelle gesucht und gefunden. Muss der Arbeitnehmer die Arbeit beim alten Arbeitgeber nun aufnehmen oder ist er dazu nicht verpflichtet? Vielen Dank für die Antworten.
Arbeit,
Kündigung,
Arbeitsrecht