hallo Zusammen,

ich habe eine neunzehnjährige Tochter, die zur Zeit das Fachabitur absolviert mit anschließender dreijährigen Ausbildung. Seit einiger Zeit hat sie im Einzelhandel eine geringfügige Beschäftigung auf 450,00 Basis. Somit ist Ihr Einkommen höher als der Unterhalt den sie im Moment von mir bekommt. Nun meine Frage: Kann ich hr Einkommen an den Unterhalt anrechnen, bzw. bin ich immer noch unterhaltspflichtig? Vielleicht hat jemand schon mal Erfahrung gemacht wie man damit umgehen muss.

gruß, Dirk