Wegen Betruges bin ich verurteilt und schuldig gesprochen worden, einer falschen Versicherung an Eides Statt in Tatmehrheit mit Betrug. Ich bin deswegen der falschen Versicherung an Eides Statt zur Freiheitsstrafe von 3 Monaten und wegen Betrugs zur Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der vorstehend erkannten Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil wurde gefällt am 21.10.2015 die Bewährungszeit beträgt 4 Jahre, mir wird die Aufsicht und Leitung eines Hauptamtlichen Bewährungshelfer für die Dauer von 2 Jahren unterstellt. Nun meine " Frage " Was passiert wenn ich ab jetzt nicht mehr zu den Terminen erscheine wenn ich ihnen nicht mehr folge leiste, wenn ich ich mich aber regelmäßig telefonisch melde um mitzuteilen das ich nicht kommen kann und werde, meine auferlegten Geldstrafen aber weiterhin regelmäßig und pünktlich bezahle. Kann ich dann trotzdem verhaftet werden oder wird dann meine Bewährung widerrufen ? Ich hab einen Antrag gestellt das mir die letzten Monate der Bewährungshilfe erlassen werden, der aber abgelehnt wurde, ich bin aber jetzt nicht mehr in der Lage Termine wahrzunehmen und dem permanenten Druck auch nicht mehr gewachsen.