Es gibt, anders als "Mismid" behauptet, kein "geltendes Recht", gegen das Aldi verstoßen würde, indem es keine Nachbestellungen oder einen Online-Shop anbietet. Die Filialen müssen in geringem Umfang die im Prospekt angebotenen Waren vorrätig haben, um nicht gegen das UWG zu verstoßen, dürfen dich also nicht mit etwas ins Geschäft locken, was sie nicht anbieten. Darüber hinaus regelt aber kein Gesetz Verpflichtungen zur Einführung eines Nachkaufs/Onlinekaufs.