Mein Sohn ist 24 Jahre alt, stinkfaul, und hat 3 Kinder von verschiedenen Frauen die Ich nicht einmal kenne,und macht auf psychisch. Mit seiner Mutter bin ich seit 1996 offiziel getrennt, und habe Unterhalt sogar mehr als das Gericht beschlossen hatte bezahlt. Er hatte Ausbildung begonnen und abgebrochen. Er wollte nie arbeiten seine Worte waren : "bevor ich Arbeiten gehe mache ich lieber auf psyche". Jetzt habe ich ein Schreiben vom Sozialamt gekriegt, das er Anspruch auf Unterhalt nach BGB§1601 hat. Sie verlangen Unterhaldsbeitrag für Eingliederungshilfe, und Unterhaltsbeitrag für Lebensunterhalt. Bin ich verpflichtet zu zahlen? Ich habe doch alles korekt und sogar mehr bezahlt wie das Gericht entschieden hatte.