Ich habe mal eine Frage zum Thema Mahnung und Lastschrift. Meine Lebensgefährtin hat einen Vertrag abgeschlossen für ein Fitnessstudio. Gezahlt wird monatlich über Abbuchung vom Konto. Also eine normale Einzugsermächtigung.

Nun hat Sie die Bank 02/13 gewechselt und vergessen die neue Bankverbindung beim Fitnessstudio anzugeben. Somit konnte ab 02/13 nicht mehr vom damals angegebenen Konto abgebucht werden. Ein Fehler natürlich Ihrer seits. Bis 01/10/14 kam allerdings keine einzige Mahnung oder Rechnung oder ähnliche Zahlungserinnerung.

Nun kam am 10.10.14 eine Mahnung mit der kompletten Forderung von 01/03/13 bis 01/10/14 In dieser Mahnung werden natürlich die montlichen Beiträge und Getränkeabos aufgeführt. Aber auch für jeden Monat Rücklast/Mahngebühren obwohl seit über 1,5 Jahren keine einzige Mahnung erfolgte.

Nun ist meine Frage. Gibt es denn keine gesetzliche Frist das nach einer erfolglosen Lastschift der Betrag angemahnt werden muss? Kann man denn nach über einem Jahr eine Mahnung schicken die eigentlich hätte monatlich erfolgen müsssen? Wenn nach spätestens der 2 erfolglosen Abbuchung eine Mahnung geschickt worden wäre hätte man doch die neue Bankverbindung angeben können, den offenen Betrag begleichen und alles richtig stellen können. Aber über 1,5 Jahre später eine Mahnung zu schicken in der monatliche kosten aufgeführt werden für Mahnung/rücklast geht doch nicht oder?