Meint ihr eher steht auf mich oder er sieht es eher freundschaftlich? :/

Hey Leute, ich weiblich 16 Jahre alt würde gern mal eure Meinung hören.. Also ich hab seit einer Schulfahrt mehr mit einem jungen zu tun. Vorher gingen wir in verschiedene Klassen und da hatten wir echt gar nichts miteinander zu tun. Wir haben uns auj jeden fall jetzt auch schon öfter getroffen ( vll. 6 mal oder so?) Und wir waren auch schon gemeinsam im kino. Zu meinem Geburtstag hat er mir nichts geschenkt aber dafür am nächsten tag mir den kinoeintritt ausgegebn. Während des Kinos ist nichts gelaufen..ich hatte meine Hand zwar immer da in der nähe von der lehne gelegt damit er sie hätte nehmen können was allerdings nicht der Fall war:( Und irgendwie ist eher schüchtern..also ich bin ja schon schüchtern aber so zum begrüßen umarmen wir uns nie aber beim Treffen halt so zur Verabschiedung. Und ich hab das Gefühl das die Umarmung zwar von mir so kommt aber wenn wir uns umarmen dann genießt er es glaub ich auch. Und einmal hat er dabei auch gesagt das er mich lieb hat. Bei WhatsApp meinte er letztens das ich ihm voll ans Herz gewachsen bin und beim gute Nacht schreiben kommt auch immer ein hab dich lieb. Dann hat er erzählt das er letztens bei einem Freund gepennr hat wo auch die Freundin von seinem Freund gepennr hat und da hat er mir gesagt das er sich einsam gefühlt hat mit den SMILEYS 😂🙈�?�

Was meint ihr?? Meint er es freundschaftlich oder könnte er Interesse an mir haben ??�?

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Die frage ist, warum er die smileys geschrieben hat wie du zum schluß geschrieben hast. Laut meiner meinung will er entweder "das eine" od. Evtl doch das andere.. Aber sieh mal ob er bei deine interressen teilnimmt, zb. Du gehst gern spazieren .. und willst mit ihm spazieren gehn und wenn er wirklich verliebt ist.. würde er das locker für dich machen :) Viel glück.

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Kontakte aktualisieren? Versuch ihm/ihr zu schreiben..

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ich hab nochwas gefunden für dich.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 7. Oktober 2014 Teil II 251. Verordnung: Änderung des Mindestlohntarifs für angestellte Tierärzt/innen 251. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen geändert wird Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 22 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 30. September 2014 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Mindestlohntarif festgesetzt: Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen M 1/2014/XXII/96/1 Geltungsbereich § 1. Dieser Mindestlohntarif gilt 1. Räumlich: für die Republik Österreich; 2. fachlich und persönlich: für Tierärzte/Tierärztinnen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem/einer Tierarzt/Tierärztin oder einer Tierärztegesellschaft stehen Gehaltsschema/Entgelt § 2. (1) Für die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche gebührt nachstehendes monatliches Bruttogehalt: - Im 1. und 2. Berufsjahr: € 2.160,40-- - Ab dem 3. Berufsjahr: € 2.423,90--. Im ersten Berufshalbjahr beträgt das monatliche Bruttogehalt € 2.002,20--. (2) Als Berufsjahre gelten die Zeiten, in welchen einschlägige Tätigkeiten in anderen Unternehmen ausgeübt wurden. (3) Karenzen nach Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz, die aus Anlass der Geburt eines Kindes nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind im Ausmaß von höchstens 12 Monaten als Dienstjahre anzurechnen. Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1. Juli 2012 oder danach beginnen. Diese Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlingsgeburten. Zulagen § 3. 1. Schmutzzulage: Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des/der Angestellten zwangsläufig bewirken, gebührt eine monatliche Schmutzzulage von € 73,82,--. 2. Abgeltung der Rufbereitschaft: Alle Mitarbeiter/innen erhalten für die Zeiten der Rufbereitschaft mindestens € 1,63 pro Stunde.BGBl. II - Ausgegeben am 7. Oktober 2014 - Nr. 251 2 von 2 www.ris.bka.gv.at Allgemeine Bestimmungen § 4. 1. Sonderzahlungen Alle Arbeitnehmer/innen erhalten pro Kalenderjahr eine Weihnachts- und eine Urlaubsremuneration je in der Höhe eines Monatsgehalts, berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit. Die Fälligkeit tritt bei der Weihnachtsremuneration am 1. Dezember ein, bei der Urlaubsremuneration spätestens am 1. Juni. Wird ein Arbeitsverhältnis während eines Kalenderjahres begonnen oder beendet, so gebührt der aliquote Teil der Urlaubsbeihilfe und der Weihnachtsremuneration. 2. Überstundenarbeit Überstundenarbeit liegt vor, wenn die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Für Überstunden, die nicht in die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- oder Feiertagen liegen, gebührt eine Überstundenentlohnung, diese besteht aus dem Grundstundenlohn und einem Zuschlag von 50 %. Für Überstunden, die in die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr bzw. an Sonn- oder Feiertagen liegen, gebührt eine Überstundenentlohnung, diese besteht aus dem Grundstundenlohn und einem Zuschlag von 100 %. Der Grundstundenlohn beträgt 1/173 (ein Einhundertdreiundsiebzigstel) des Bruttogehaltes. 3. Gehaltsabrechnung Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, bei jeder Gehaltsauszahlung dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin eine genaue, mit Datum versehene Abrechnung über das Gehalt, die Zulagen und Abzüge zu übergegen. 4. Vorrückungen Die Gehaltserhöhung durch Eintritt in ein höheres Berufsjahr tritt mit dem ersten Tag desjenigen Monats in Kraft, in den der Beginn des neuen Berufsjahres fällt. 5. Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Teil der angeführten Gehaltssätze. Für eine Arbeitsstunde ist 1/173 (ein Einhundertdreiundsiebzigstel) des jeweiligen Bruttomonatsgehaltes zu rechnen. Für Mehrstunden gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 6. Kilometergeld Für Fahrten mit dem Privatfahrzeug im Auftrag des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin gebührt das amtliche Kilometergeld. Geltungsbeginn § 5. Dieser Mindestlohntarif tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Er ändert den Mindestlohntarif vom 5. September 2013, M 1/2013/XXII/96/1, BGBl. II Nr. 265/2013.

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  • Der Mindestlohntarif ist kein Kollektivvertrag, es gibt derzeit keinen Kollektivvertrag für Tierärzte.

Der Mindestlohntarif kann nur Mindestentgelt und Mindestbeträge für den Ersatz von Auslagen regeln. Andere Arbeitsbedingungen (wie z.B. Kündigungsfristen oder Arbeitszeit) werden von Mindestlohntarifen nicht geregelt.

  • Bei den im Mindestlohntarif genannten Beträgen handelt es sich um Brutto- Beträge.

  • Auch Zeiten, in denen einschlägige Tätigkeiten im selben Unternehmen ausgeübt wurden, gelten als „Berufsjahre“ - nicht nur Tätigkeiten in anderen Unternehmen.

Klarstellung bezüglich der Schmutzzulage:

Grundsätzlich wird unterstellt, dass dieser Reinigungsaufwand bei jedem angestellten Tierarzt aufgrund der Tätigkeit anfällt, da davon ausgegangen wird, dass zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen (aller angestellten Personen in diesem Berufsstand) eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung entsteht.

Daher steht die Schmutzzulage grundsätzlich jedem angestellten Tierarzt mindestens im Ausmaß von derzeit EUR 73,82 (brutto) pro Monat zu. Die Schmutzzulage muss nur dann nicht gezahlt werden wenn der Dienstgeber die Arbeitskleidung auf eigene Kosten reinigt und dem angestellten Tierärzten eine adäquate Möglichkeit der kompletten Körperreinigung (im Regelfall eine Dusche) unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ergänzend dazu weisen wir noch auf § 3 Abs. 2 lit. b der Ordinationsrichtlinie für die tierärztliche Praxis hin, dass private Tierspitäler zur Verfügungsstellung von sauberen und zweckentsprechenden Berufskleidungen für alle Beschäftigten verpflichtet sind.

Ein weiterer unklarer Punkt war die Behandlung der Schmutzzulage bei teilzeitbeschäftigten Tierärzten. In einer unverbindlichen Rechtsauskunft seitens des Bundeseinigungsamtes (zuständige Oberbehörde beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) wurde mitgeteilt, dass eine Aliquotierung der Schmutzzulage nicht vorgesehen ist: in einer entsprechenden OGH Entscheidung (5 OB 2252/96d vom 10.12.1996), betreffend einer beinahe identen Regelung der Schmutzzulage in einem Mindestlohntarif, ist klargestellt, dass es sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung handelt. Es bedarf keiner näheren Prüfung der Höhe und Notwendigkeit des Kostenaufwandes. Da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt wird diese nur 12 mal im Jahr ausbezahlt – dh. keine Berücksichtigung bei den Sonderzahlungen.

Die Österreichische Tierärztekammer empfiehlt daher die Rechtsansicht des Bundeseinigungsamtes sowie der OGH Entscheidung zu folgen. mfg

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danke für die schnellen antworten :)

aber ich meine so eine seite wo man eigentlich die lustigsten und verrücktesten sachen kaufen kann die es sonstnirgends im online shop gibt oder sonstiges.

zb zahnpasta mit keksgeschmack, oder keine ahnung, nur lustige undsuper sachen :)

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hallo melli,

also erstmal, musst du einmal selbst entscheiden ob du das mit die Gefühle noch schaffst zu warten, denn die ungewissheit ist schmerzhafter als alles andere.

und du musst beobachten ob er doch evtl. eine andere "am start" hat, und er nicht weis ob etwaswird, und du einfach so wie eine schubladen freundin bist.. das heißt wenn er dich braucht macht erdi schublade auf und holt dich, und wenn er dich nicht mehr braucht tut er dich in die schublade.

und ausserdem bist du eine frau/mädchen (keine ahnung wie alt ihr seit), du brauchst niemanden etwas beweisen, denn wenn er dich liebt und zurückkommt dann gehört ihr zusammen und wenn nicht dann nicht. klingt leider schmerzhaft aber es ist nunmal so.

ein mann muss um seine "prinzessin" kämpfen. und lass dich nicht verschen oder sonstiges.

und behalte dir eins im kopf: ,,Wenn ein Baum umfällt, bedeuted das noch lange nicht das der ganze wald umgeflogen ist".

viel glück euch weiterhin, gib ihm zeit/freiraum, und dann siehst du es wies weitergeht. aber ein brief.. wenn er dir schon sagt er will ruhe bzw abstand.. da hast du dir die antwort selber gegeben :)

du wirst das schaffen.

mfg

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