Hallo Leute,

weiß jemand von euch welche Verpflichtungen ich gegenüber dem Arbeitsamt haben wenn ich mich Arbeitlos melde? Ich habe seit diesem Sommer mein Fachabitur und bin bin zurzeit dabei mich zu orientieren was ich studieren will. Ich würde gern, neben meiner Studiensuche, Arbeiten und Kindergeld weiter beziehen. Wie verhält sich das, wenn ich mich Arbeitslos melde und angebe das ich auf Studiumssuche bin und gern auf Teilzeit arbeiten würde? Erhebe ich automatische mit der Arbeitslosenmeldung anspruch auf ALG I bzw II? Welche weiteren Verpflichtungen hätte ich gegenüber dem Arbeitsamt? Ich habe gehört das, dass Arbeitsamt, wenn man angibt das man auf Studiumsuche ist, einem recht wenig Jobangebote vorlegt bzw. ein in Ruhe lässt. Das kann ich mir persönlich aber nicht wirklich vorstellen. =/

Danke schonmal im vorraus für die Antworten. =)

Mit freundlichen Grüßen goodone