Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und diesem dem zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Der Schuldner zahlt nun die Hauptforderung, die Kosten + Zinsen nicht. Ist diese Zahlung zuerst auf die Kosten + Zinsen anzurechnen oder auf die Hauptforderung? Muss ich diese Teilzahlung dem Gerichtsvollzieher mitteilen?