Ein Teilzeitarbeitsvertrag in der Bäckerei beinhaltet:

  • monatliche Arbeitszeit 80 Stunden
  • Anspruch 24 Arbeitstage Urlaub
  • die zu arbeitenden Tage sind nicht schriftlich festgelegt
  • zur Zeit wird an 4 Tagen in der Woche gearbeitet: Mo. 7h, Di. 7h, Mi. 7h, Sa. 4h
  • Weder die Anzahl Tage noch die zu arbeitenden Tage sind schriftlich vereinbart und kann sich nach Absprache ändern. Ab und zu fällt auch die Samstagsarbeit auf Mitarbeiterwunsch aus
  • In der Bäckerei wird an 7 Tagen der Woche gearbeitet

Wer weiß wie sich daraus der Urlaubsanspruch korrekt errechnet?

Hier habe ich zwar was gefunden ("Es wurde eine feste Stundenzahl, aber keine festen Arbeitstage vereinbart")

http://www.klaus-bartram.de/urlaub_aushilfen.html

Aber das Beispiel mit der 5-Tage-Woche passt nicht und ich kenne auch nicht die übliche Stundenzahl der Vollzeitkräfte.

Danke!