Hallo,

unser Mieter ist wohl vor der Kündigungsfrist (, die von unserer Seite ausgesprochen wurde) abgehauen, und hat den Keller vermüllt. Wie es in der Wohnung aussieht, wissen wir leider nicht, da die Schlüssel uns auch noch nicht zurückgegeben worden sind. Außerdem ist ja die Kündigungsfrist noch nicht gekommen, da kann man ja auch nicht einfach reinstürmen. Nachbarn haben gemeint, dass in dieser Woche sie mehr oder weniger "ausgezogen" sind. Mietschuden stehen nun auch noch offen. Habe keine Ahnung, ob die noch zurückkommen, um die Schlüssel zurück zu geben, schließlich ist der Abgabetermin noch nicht gekommen. Aber wenn der Keller offen steht, denke ich, dass da nichts mehr kommt. Wie soll man da nun am besten vorgehen? Das ist nicht meine Wohnung, sondern die Wohnung meiner Freundin.

Ein Teil der Miete wird vom Jobcenter übernommen, aber das macht nur einen geringen Anteil der Miete aus. Kann man die Mietrückstände nun vom Jobcenter zurückfordern? (Übersteigen 2 Monatsmieten).

Für jeden Ratschlag wäre ich dankbar.

MfG Gnokk