Antwort
Also... ich bin nun schlauer, Stand Dezember 2023 kann das so ablaufen:
- Von der Versicherung die Bestätigung mit der EVB Nummer geben lassen (Mail oder Telefon)
- Kurzzeitkennzeichen ist vom Landratsamt zu beantragen, wo das Auto abgeholt wird
- Wenn das Auto kein TÜV hat, wird vermerkt, dass das Kurzzeitkennzeichen nur in dem Kreis gilt und zur Fahrt zum TÜV oder in die Werkstatt gedacht ist
Das war die Info vom Landratsamt.