STGB § 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Während des Gerichtsverfahrens schaut der Richter, ob eines der oben genannten Sachen übereinstimmen. - Wenn nicht, handelt es sich um fahrlässige Tötung, Tötung aus Verlangen (Paragraph 216, STGB) vielleicht sogar um schwere oder gefährliche Körperverletzung. Da kommen viele Sachen in frage, nur muss die Staatsanwaltschaft erst einmal darüber entscheiden.

...zur Antwort

Das ist bestimmt möglich, aber nur bei wichtigen Terminen. Ich weiß nicht genau, was man da machen kann, aber ruf' morgen mal im Amtgericht an (Kontaktdaten sollten im Internet stehen) und frag' mal, wie man das Ganze beantragt.

...zur Antwort

Du kannst auf die offizielle Website des Gerichtes draufgehen, in der dein Freund vorgeführt wird. In meiner Stadt wäre es zum Beispiel lg-aachen.nrw.de
Auf der offiziellen Seite findest du für gewöhnlich eine Telefonnummer. Dort kannst du dann morgens anrufen und fragen, ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht.

...zur Antwort

Der Richter hat jahrelange Berufserfahrung und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie merken, wenn jemand lügt. Abgesehen davon  muss man Beweise haben, um dich zu bestrafen. Wenn du wirklich unschuldig bist, wird man keine Beweise gegen dich haben. Und vergiss nicht: DU musst NICHT deine Unschuld beweisen, sondern der Staat/Richter deine Schuld.

...zur Antwort

Ich kenne mich da nicht genau aus, aber ich vermute mal, dass das nicht als Mord gilt. Mord ist es, wenn eine Person eine andere Person mit einer Waffe oder anderen Gegenständen tötet. Man wird bestimmt wegen dem Mobbing bestraft, wie genau, hängt vom Gerichtsverfahren ab.  

...zur Antwort

Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung zu äußern, egal um was es geht -auch Nazis, finde ich. Solange die damit Niemandem schaden (bei Demonstrationen zum Beispiel), finde ich es ok. Wenn wir Ausländer Meinungsfreiheit fordern, müssen wir das auch zurückgeben. (bin selber Deutsche mit Migrationshintergrund)

...zur Antwort

Ich würde sie nicht mehr anschreiben, egal wie schwer das für dich sein mag. Du bist ihr ja anscheinend genügend hinterher "gelaufen". Wenn sie sich für dich interessiert, wird sie sich bei dir melden, keine Sorge. Wenn nichts von ihrer Seite aus passiert, lass sie einfach in Ruhe. Du wirst noch mit genügend Frauen Bekanntschaften schließen, die deine Aufmerksamkeit auch wirklich verdienen. 

...zur Antwort

Rechts unten muss der Empfänger hin:

- Vorname, Nachname oder ggf. Firmenname

- Straße, Hausnummer

- PLZ, Wohnort

- falls es ins Ausland verschickt werden muss, musst du noch das Land angeben


Links oben muss der Absender hin:

 -Vorname, Nachname oder ggf. Firmenname

- Straße, Hausnummer

- PLZ, Wohnort

- ggf. auch das Land




Hier noch ein Beispiel:



...zur Antwort