Hallo,

ich bin im 4ten Monat von meinem Freund Schwanger. Er ist Marokkaner und man hat ja schon in den Nachrichten mitbekommen, dass die Leute aus den Maghreb Staaten nun schneller abgeschoben werden. Das hat auch alles Recht und Ordnung.

Mein Freund will bis zur Geburt illegal in Deutschland bleiben, und wir wollen nach der Geburt einen Vaterschaftstest als Beweis machen logischerweise. Er erwähnte schon beim Vorgespräch, dass ich schwanger bin, aber was nützt es, wenn das Kind noch im Bauch ist. Meine Familie (Deutsche) und seine Familie, die in Marokko leben, waren sehr schockiert. Trotz seiner Arbeit wurde er abgeschoben. Es ist schon sehr traurig zu sehen, wie Leute gehen müssen, die sich hier anständig benehmen und keinen Bockmist bauen und sogar arbeiten gehen.

Nun meine Frage:

Langt der Vaterschaftstest als ausreichend für sein Bleiberecht? Wir hoffen, das es schnell geht, da er für mich und das Kind sorgen will.

Liebe Grüße