In meinem Mietvertrag steht, dass, wenn der Vermieter, nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Mietvertrages, die Nebenkostenabrechnung durchführt und dem Mieter zusendet, dieser die Abrechnung nicht durchgeführt und die Nebenkosten durch die Vorauszahlungen als abgegolten gelten.

Meine Frage: Darf man das so, und welche Chancen habe ich, gegebenenfalls einen Teil der Vorauszahlungen zurück zu bekommen.

Dieser Paragraph versetzt den Vermieter ja in die Position, selber zu entscheiden, ob die Abrechnung durchgeführt wird, abhängig davon, ob dieser Rückzahlungen leisten muss oder nicht.

Danke schonmal im voraus.