Antwort
Die Rechtslage ist im Augenblick völlig unklar. Ursache ist das Gerichtsurteil aus dem Oktober. Es kann einem im Moment niemand sagen, was eigentlich Sache ist.So wie ich das Urteil verstehe, ist ein BAM-Siegel nicht mehr notwendig, so dass Gegenstände der Kat. 1 und 2 eigentlich erlaubt sei müßten, gleichgültig wo sie zugelassen wurden.
Ich würde das an deiner Stelle erst einmal gelassen sehen..