Um das zu beschreiben muss ich weit ausholen. Im Jahre 2003 kaufte ich mir ein Fahrzeug. Bei 4000 km stellte sich heraus dass die Spaltmaße nicht stimmten. Da der Verkäufer uneinsichtig war habe ich seinerzeit einen Anwalt eingeschaltet. Nach 4 Jahren schriftwechsel kam es zum Prozess bei dem ich gewonnen habe. Leider hat sich nach dem Prozess herausgestellt dass keine Werkstatt bereit war das gem. Gutachten zu reparieren. Auch habe ich mit dem Anwalt sehr schlechte Erfahrungen gemacht (Hinhalten, sich Verleugnen lassen, erswt tätig geworden bis ich ihm jedesmal auf die Füße getreten habe u.v.m.) Nun, ich habe einen anderen Anwalt beauftragt der mir bei der ersten Besprechung gesagt hat; so darf man mit Klienten nicht umgehen! Das war vor einem Jahr. Mittlerweile stelle ich fest dass auch dieser Anwalt nur tätig wird wenn ich ihm auf die Füße trete, auch er lässt sich am Telefon verleugnen (kann nachgewiesen werden) hat gerade das Haus verlassen, ist gerade bei Gericht (aber man hört ihn im Hintergrund), also mache ich das gleiche durch wie beim ersten Anwalt. Ich habe auch keine Lust mehr ihm auf die Füße zu treten aber er braucht für einen Antrag stellen sage und schreibe 7 Monate. Nun erwäge ich eine schriftliche Beschwerde bei der Anwaltskammer wegen Untätigkeit und hinauszögern.

Meine Frage hierzu;

Hat jemand Erfahrung damit?