Nach dem Tod der Mutter möchte die Tochter den Familienkleingarten ( im Verein, auf Pachtland) weiterführen. Der Vorstand verlangt eine kostenpflichtige Schätzung des Gartens zuzüglich zu den verlangten Änderungen ( Kürzung von Tannen usw.). Muss diese Schätzung sein, wenn der Garten im "Familienbestand´´ bleibt? Der Garten befindet sich in Niedersachsen. Die Tochter will Vereinsmitglieder werden. Welche zusätzlichen Kosten können noch kommen? An wen sollte man sich sicherheitshalber wenden?