Am 3. Februar 1998 haben die Ministerkomitees des Europarats festgestellt, dass die richterrechtliche Einschränkung des politischen Streikrechts eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. Wörtlich: "Das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarivverträgen gerichetet seien, sei eine schwere Verletzung eines Artikels aus dem 'harten Kern'", und zwar der EU-Menschenrechts- und Sozialcharta. Die Einschränkung des Streikrechts dürfte auch mit den Artikeln 9, 20, 5, 8 und 21 des Grundgesetzes kollidieren. Ungeachtet dieser Problematik hat das Bundesarbeitsgericht 1974 sogar noch das tarifliche Streikrecht der Gewerkschaften eingeschränkt und die Unternehmer gestärkt. Innerhalt von Europa ist Deutschland nicht nur eines der Streikärmsten Länder der Welt, sondern hat die rigorosesten Einschränkungen. Es fällt noch hinter das erkämpfte Streikrecht der Weimarer Republik zurück. Eigentlich wären die Gewerkschaften aufgeforert, mit allen Kräften dagegen zu steuern. Solange sie aber mit den Neoliberalen in einem Bett liegen, ist das kaum zu erwarten. Und Vorsicht: 1933 hat hat der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund zunächst geschwankt, sich dann aber dem Rechtsradikalismus gebeugt. Am 2. Mai wars dann vorbei mit Gewerkschaft. Solche Entwicklungen sollte man immer in diesem Land im Auge behalten. Uns ist eben nicht zu trauen.