Wie andere schon schrieben: Nein, du haftest natürlich nicht.
Hintergrund: Das hier erklärt es gut: https://eventfaq.de/haftung-auch-fuer-verletzte-unbefugte/
Die Frage ist, ob du eine Handlungspflicht hast, deine Bude aufgeräumt zu halten, damit niemand stolpert. Die Unordnung ist prinzipiell eine geschaffene Gefahrenquelle.
Die Handlungspflicht könnte sich aus einer Verkehrssicherungspflicht ergeben. Du hast eine solche aber nur, wenn du damit rechnen musst, dass jemand dort hineingeht und stolpern kann.
Da deine Wohnung durch 123 StGB (Hausfriedensbruch) geschützt ist und niemand dort ohne deine Zustimmung hinein darf, ist sogar egal, ob du abgeschlossen hast, oder die Tür offen ist: Niemand darf die Wohnung betreten und daher musst du auch nicht damit rechnen, dass es jemand betritt und daher musst du nicht aufräumen.