Hey!

Im Voraus:

Dass es nicht gerade zur feinen Art gehört, ein eigenes Getränk mit in eine Bar zu nehme, ist mir schon bekannt.

War gestern in einer Bar und habe mir kurz nachdem ich gekommen bin ein Bier bestellt. Allerdings hatte ich auch noch ein eigenes in meiner Tasche, welches ich ebenfalls öffnete. Als dann mein bestelltes Bier gebracht wurde, und ich nicht auf die Aufforderung, mein mitgebrachtes wieder wegzupacken reagierte, musste ich die Bar wieder verlassen.

Ich hatte nur das eine Getränk mit und wollte auch noch einige bestellen... Meine Argumentation, dass ich vorher eine Bestellung aufgegeben habe wurde leider nicht akzeptiert.

Daher meine Frage:

Wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage? Ist es direkt verboten eigene Gertränke mitzubringen?!!

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr froh.

Grüße germane