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Erdverlegte Wasserleitungen sind grundsätzl. in einer Deckungstiefe von 1.20 m zu verlegen. Um Schäden an der Ummantelung zu vermeiden, ist das Produktenrohr in einen 0,30 m starken Sandbett zu verlegen. Sollte der Wasserzähler (nicht Uhr) frostsicher untergebracht sein, ist die Entspannen bzw. die Leerung der Wasserleitung nicht erforderlich und eine Keimbildung im Rohr bleibt aus. Wurde aus verlegungstechnischen Gründen die Frostgrenze nicht eingehalten, ist die Leitung zu Entspannen und einer Entleerung zu unterziehen. Bei der Inbetriebnahme muß die Leitung einer Chlorung unterzogen, zumindest m u ß "gut gespült" werden, um eine eventuelle Verkeimung zu beseitigen. Weitere Fragen können Sie unter nc-kurthha8@netcologne.de an mich stellen.