Ich habe zusammen mit meinem Vater dessen Lebensgefährtin über 2 Monate bis zu Ihrem Tod gepflegt, mit geringfügiger Unterstützung von deren Tochter. Pflegestufe 3, es wurde für diesen Zeitraum Pflegegeld gezahlt und nach Abzug der Rechnung des ambulanten Pflegedienstes , ist der Restbetrag auf das Konto der nun Verstorbenen (aber noch vor Ihrem Tod) überwiesen worden. Die Tochter hat dieses Geld nun für sich behalten, wobei ich der Meinung bin, das ihr davon nur höchstens ein Drittel zusteht. Im Pflegegutachten sind wir zu Dritt als Pflegende angegeben, wobei mein Vater nachweislich die Hauptpflege geleistet hat und dies auch so in diesem Gutachten steht. Kann die Tochter als Alleinerbin dieses Geld nun einfach behalten?