Hallo, ich erstand in meiner Stadt in einem Second-Hand-Laden eine Bluse. Nachdem ich bezahlt hatte (in eine Kasse wurde kein Betrag eingebucht), erbat ich eine Quittung. Die Inhaberin erklärte mir, sie würde NIE Quittungen abgeben, da sie die Ware in Kommission genommen hätte. Außerdem könne ich die Ware eh nicht umtauschen. Sie könne mir nur auf einem Quittungsblock aufschreiben, wie viel Geld welcher Artikel gekostet hätte. Das tat sie dann zwar, ohne aber diesen Beleg zu unterschreiben, bzw. ohne einen Stempel auf diesen Beleg zu stempeln.

Nun frage ich mich, ob das mit rechten Dingen zugeht? Oder ob sie da locker "am Finanzamt vorbeimogelt"??

Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen ;-))