Eine bekannte wurde beim duschen auf dem Campingplatz gefilmt. Unter der abgeschlossenen Duschkabine hindurch. Sie hat ihn erwischt und vertrieben. Die Polizei konnte die Person ermitteln. Der Täter hat zwar dieses Video von Ihr gelöscht. Es wurden aber weitere auf seinem Handy gefunden. Ausserdem ist er geständig.

Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, mit der Begründung, dass bei einer Duschkabine der Paragraph 184k StGB (1) 1. NICHT gelte. Kann mir das mal einer erklären?