Guten Abend zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich lasse mich einbürgern (Stand Mai 2017), jedoch kann ich laut der kürzlich erhaltenen E-Mail aus Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, dass erst nach meiner Probezeit tun (sprich Anfang Oktober 2017). Ich lebe seit 2003 hier in Deutschland, habe studiert und arbeite jetzt seid zwei Monaten als Ingenier in meiner gewünschten Fachrichtung.

Kann mir jemand sagen, ob ein Einbürgerungsprozess davon abhängt, ob jemand noch in der Probezeit ist oder nicht? Für mich ist es nicht ganz schlüssig warum ich erst nach Probezeit (sprich wenn ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe) eine Einbürgerungsurkunde bekommen kann? Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 erfülle ich alle Voraussetzungen. Außer es verbergen sich weitere Punkte in SGB 2/12 die ich bis jetzt nicht gefunden habe. Kann mir da jemand bitte helfen?

Ich bedanke mich für die Mühe im Voraus.