Hallo, ich wollte ein Haus kaufen und habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preis geeinigt. Auf seinen Wunsch habe ich einen Notar ausgesucht und ihm die Namen, Adressen etc. weitergeleitet und im Gegenzug dann den Kaufvertragsentwurf.´an den Verkäufer weitergeleitet. Der Verkäufer hat dann Änderungen im Vertrag gewünscht, die ich wieder weiterleiten musste. Der Notar stellte daraufhin fest, er könne mindestens eine dieser Änderungen nicht vornehmen, weil sie gegen §276 BGB, Abs. 3 verstoße. (Der Verkäufer wollte im Falle arglistiger Täuschung seinerseits nicht haftbar gemacht werden können.) Diese Info habe ich dem Verkäufer wiederum weitergeleitet, woraufhin dieser meinte, er könne nicht verstehen, dass ich mit seinen Änderungswünschen nicht einverstanden sei. Ich habe ihm dann noch einmal geschrieben, dass es die Aussage des Notars sei, gesetzlich so nicht möglich und unabhängig von der Person des Käufers. Seitdem habe ich vom Verkäufer nichts mehr gehört, er hat aber wieder sein Verkaufsschild aufgestellt. In der Zwischenzeit hat der Notar mir eine Rechnung über >500 Euro für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs geschickt.

Mal abgesehen davon, dass ich die Summe für das Einsetzen von ein paar Namen und eine Summe in einen Standardkaufvertrag durch die Bürokraft des Notars, für ziemlich üppig halte: Ist es nicht Aufgabe eines Notars, einen Kaufvertrag zu entwerfen, mit dem beide Parteien einverstanden sind, der gesetzlich rechtens ist und von allen verstanden wird? Sollte man die Rechnung nicht an denjenigen schicken, der einen Gesetzesverstoß wünscht und sich dann nicht mehr meldet - anstatt an denjenigen, dem die ganze Organisation "auf´s Auge gedrückt" wurde?