Vor 3 Jahren habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Keine Klausel. Keine Unterschrift des Vermieters.

Diesen 'Mietvertrag' also das Original - nur mit meiner Unterschrift! - besitze ich noch.

Der Vermieter hat darauf (vor 3 Jahren) eine Klausel hinzugefügt in welcher ein Kündigungsverzicht von 3 Jahren besteht. Diesen Mietvertrag in Kopie (mit meiner ursprünglichen Unterschrift von damals) habe ich in Kopieform.

Ist dieser Mietvertag rechtskräftig? Hat der Vermieter Urkundenfälschung begangen?