Folgendes Szenario

Radfahrer quert bei Grün eine Kreuzung, dabei übersieht der Radfahrer eine Radweg, für den eigentlich, weil entsprechend gekennzeichnet, Benutzungspflicht besteht, der Radfahrer befindet sich also verkehrswidrig auf der Straße.

Kurz hinter der Kreuzung kommt es zum Unfall mit einem Fußgänger, der, ohne den Straßenverkehr zu beachten und unter Missachtung einer roten Ampel, die Straße betritt, den Radfahrer übersieht und von diesem gestreift wird.

Fußgänger und Radfahrer kommen zu Fall, beide werden leicht verletzt, das Fahrrad ist beschädigt.

Wer ist Schuld? Welche Versicherung zahlt? Bagatellschaden? Liegt fahrlässige Körperverletzung vor? Was passiert wenn Fußgänger Strafantrag stellt wegen fahrlässiger Körperverletzung (Antragsdelikt), kann der Radfahrer mit Gegenanzeige kontern?