Mir stellt sich folgender Sachverhalt, den ich leider nicht übers Netz klären kann bzw. ich keine richtige Antwort finde. Es bezieht sich auf ein Erbe aus dem Nachlaß meiner Großeltern. Im Jahre 1991 ist mein Opa verstorben. Aus der Ehe mit meiner Oma hat er zwei Kinder, meinen Vater sowie meinen Onkel. Zum Zeitpunkt des todes war mein Opa zum zweiten Mal verheiratet aus dem keine Kinder hervorgegangen sind. Aus dem Nachlass haben meine Onkel bzw. mein Vater nichts erhalten. Im Jahre 2007 ist nun mein Vater verstorben, seine "Stiefmutter" lebte da noch. Nun ist auch meine "Stiefoma", die ich im leben nur 10 Mal gesehen habe, verstorben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich erbberechtigt aus diesem Todesfall bin? Nach dem Tod meines Opas hatte seine Witwe keine Ehe mehr.