Hallo,
unser Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt, nun wollten wir erfragen, ob uns Schadensersatz zusteht?
Hier die zeitlich Abfolge:
07.08 Angebot vom DJ per Whatsapp angenommen
09.08. der DJ hat per Whatsapp zugestimmt
12.08. Vertrag/Autfragsbestätigung vom DJ geschickt, den wir sofort unterschrieben zurückgesendet haben
12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert
17.08. Absage des DJs per Whatsapp
25.08. Hochzeit
Grund der Absage: Die Location wollte 15% seiner Gage, das wollte er nicht akzeptieren, wir haben dann sofort mit der Location geklärt, dass wir die 15% übernehmen und den DJ informiert, er hat weder zurückgerufen noch unsere Whatsapp beantwortet.
Auszug - AGB des DJs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
1.1 <FIRMA>(<DJ>) verpflichtet sich gegenüber dem Veranstalter/Auftraggeber die Musikveranstaltung in denen dem abgeschlossenen Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen durchzuführen; Musikbeginn, Spieldauer und andere im Vertrag geschloßenen Vereinbarungen einzuhalten.
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Danke im Voraus!