Hallo,

unser Hochzeits-DJ hat trotz schriftlicher Zusage eine Woche vor der Hochzeit abgesagt, nun wollten wir erfragen, ob uns Schadensersatz zusteht?

Hier die zeitlich Abfolge:

07.08 Angebot vom DJ per Whatsapp angenommen

09.08. der DJ hat per Whatsapp zugestimmt 

12.08. Vertrag/Autfragsbestätigung vom DJ geschickt, den wir sofort unterschrieben zurückgesendet haben

12.08. Hochzeitstermin wurde vom DJ bis zum 19.08. optioniert 

17.08. Absage des DJs per Whatsapp

25.08. Hochzeit 

Grund der Absage: Die Location wollte 15% seiner Gage, das wollte er nicht akzeptieren, wir haben dann sofort mit der Location geklärt, dass wir die 15% übernehmen und den DJ informiert, er hat weder zurückgerufen noch unsere Whatsapp beantwortet.

Auszug - AGB des DJs:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Vertragsgegenstand 

1.1 <FIRMA>(<DJ>) verpflichtet sich gegenüber dem Veranstalter/Auftraggeber die Musikveranstaltung in denen dem abgeschlossenen Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen durchzuführen; Musikbeginn, Spieldauer und andere im Vertrag geschloßenen Vereinbarungen einzuhalten. 

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Danke im Voraus!