Hallo

Ich habe zum letzten Montag Hausaufgaben vergessen. Als Strafarbeit sollte ich sie jetzt doppelt machen.

In der NRW Zeitschrift "Schulzeit" steht:

"Dürfen Hausaufgaben als Strafarbeiten aufgegeben werden? Hausaufgaben, die der Disziplinierung dienen, sind nicht erlaubt. Auch wenn Unterricht ausgefallen ist oder nicht stattgefunden hat, sind Hausaufgaben als Ersatz unzulässig."

gillt das auch in meinem Fall?

Also wenn ich sie jetzt nachholen soll ist ja Klar. Aber doppelt?

Danke für Atworten!