zb: in Mecklenburg-Vorpommern oder in Nordrhein-Westfalen darfst du schon mit 16 Jahren bei den Landtagswahlen für einen Kandidaten und eine Partei stimmen.

Die Entscheidung, ob du als Mädchen die Pille bekommst, hängt in erster Linie vom Arzt ab. Wenn du unter 16 bist und es liegen keine gesundheitlichen Bedenken vor, entscheidet der Arzt aufgrund deiner "psychischen Reife". Ab 14 Jahre bekommen daher viele Mädchen die Pille verschrieben. Ab 16 Jahren ist es deine Entscheidung.

Die Hochzeitsglocken dürft ihr ab einem Alter von sechzehn Jahren läuten lassen. Solange ihr unter 18 seid aber nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Den Begriff "FSK ab 16" habt ihr bestimmt schon einmal gehört. Vielleicht sogar an der Kinokasse und der Film fing dann ohne euch an. FSK steht für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und gibt vor ab welchem Alter, welcher Film gesehen werden darf. Für Filme kann es die Altersbeschränkungen ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren geben. Im Gegensatz zu einem Kneipenbesuch, werden diese Bestimmungen auch nicht aufgehoben oder gelockert, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Ausnahme: Film ab 12 dürfen Kinder ab 6 Jahren sehen, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Darüber hinaus musst du wissen, dass du in Begleitung eines Erziehungsberechtigen sein musst, wenn du unter 14 Jahre bist und der Film nach 20 Uhr endet, du unter 16 Jahre bist und der Film nach 22 Uhr endet, du über 16 Jahre bist und der Film nach 24 Uhr endet.

Ab 16 Jahren bist du berechtigt, in Gaststätten und auch in Geschäften alkoholische Getränke zu kaufen. Das gilt aber nicht für Getränke mit hohem Alkoholgehalt wie z.B. Cocktails, Whiskey, Wodka und auch nicht für die neuen Mix-Getränke z.B. Smirnoff oder Rigo, weil diesen "harter" Alkohol beigemischt ist. Für diese Getränke gilt: erst ab 18 Jahren.

Bist du unter sechzehn, ist dir das Rauchen in der Öffentlichkeit generell nicht gestattet und auch die Personen, die dir Zigaretten oder andere Tabakwaren verkaufen machen sich strafbar. Das war schon immer so, war aber aufgrund der Zigarettenautomaten kein Hindernis an Zigaretten zu kommen. Das neue Jugendschutzgesetz sieht vor, dass in spätestens 4 Jahren alle Automaten so umgebaut werden müssen, dass Jugendliche unter sechzehn keinen Zugang mehr haben.

Ab 16 Jahren darfst du ein Moped mit 50 Kubikmetern und maximal 50 km/h fahren. Dazu brauchst du aber den Führerschein der Klasse 4. Du kannst jetzt auch einen Führerschein der Klasse 1b für Leichtkrafträder machen mit maximal 125 Kubikmetern und 11 kW. Aber ein Geschwindigkeitslimit bis 80km/h gilt bis zur Volljährigkeit.

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Vielleicht findest du hier was : http://www.youtube.com/results?search_query=two+and+a+half+men+songs&oq=two+and+a+half+men+songs&gs_l=youtube-reduced.3..0l4.770501.775285.0.775414.17.14.0.2.2.2.557.3509.2j2j0j3j1j3.11.0...0.0...1ac.1.hRuuhQF7wzk

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