Unser 10 Monate alter Wohnwagen wurde auf dem Firmengelände des Händlers, auf dessen Grundstück wir einen Stellplatz gemietet hatten, gestohlen. Unsere Versicherung haftet nur für den Zeitwert, der liegt 7000 € unter dem Kaufpreis. Auch die im Wohnwagen enthaltenen Gegenstände werden nicht ersetzt, hier haftet die Hausratversicherung nur wenn es sich um einen überdachten Stellplatz handelt. Muss der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden aufkommen? Im Mietvertrag schließt er nur Haftung für Vandalismus aus, nicht für Diebstahl.