Hallo,
Es ist ein ziemlich kompliziertes Thema
ich werde mal versuchen, dir zu antworten, aber es wird lang.
Zunächst erstmal, mein Name ist Gabi und ich bin Sozialarbeiterin mit vielen Jahren Berufserfahrung.
Somit kenne ich die Jugendhilfe(-Einrichtungen) und auch die Arbeit dort. Ich weiß auch, wie das Jugendamt (manchmal) arbeitet.
Du hattest schon länger Proleme in deiner Familie, daher ist ein Familienhelfer zur Unterstützung und zur Verbesserung der Situation zu euch gekommen. Das hat scheinbar nicht gereicht. Hier wäre es nötig gewesen zu schauen, warum nicht. Manches Mal passen der Familienhelfer und die Familie einfach nicht zusammen. Dann sollte das geändert werden. manches Mal ist es aber auch so, dass die Familie nicht mitarbeiten will.
Wie es bei euch war, weiß ich nicht. Das müsstest du entscheiden.
Ich weiß allerdings, dass der Einsatz eines Familienhelfers in einer Familie immer etwas problematisch ist, denn man muss sich erst zusammenraufen und die Familie muss sich darauf einstellen,dass plötzlich eine fremde Person in der Familie ist, die manchemal auch noch alles besser zu wissen glaubt.
Schwierige Situation, aber mit ein bisschen gutem Willen geht das.
Nun, bei euch war es anders. Du kamst in ein Mutter-Kind-Heim, weil du schwanger wurdest. Mit 15 ist das ganz schön früh und löste sicher in deiner Familie erneut echten Ärger aus, oder? Aber deine Mutter scheint sich ja langsam an die neue Sitution zu gewöhnen (du schreibst ja, ihr kommt wieder besser miteinander klar).
Tja, eine Heimeinrichtung ist ein sehr stark durchorganisiertes Haus in dem es Regeln gibt und geben muss, an die du und die anderen Bewohnerinnen sich halten musst/müssen. Das ist zunächst erstmal gut und auch richtig, denn wenn viele Personen, die sich eigentlich fremd sind unter einem Dach wohnen und leben müssen, geht das nicht ohne Regeln. Das verstehst du sicher auch.
Das dir manche Regeln nicht immer passen, verstehe ich nun wieder sehr gut. Du bist eine junge Frau und Mutter und möchtest selber entscheiden, was du machst und wie du lebst - gemeinsam mit deinem Kind und deinem Freund (den du als deinen Mann bezeichnest).
Ich kenne dich nicht und kann leider nicht beurteilen, ob du zu der Übernahme einer so großen Verantwortung schon reif genug bist. Ein Kind richtig zu versorgen heißt ja nicht nur es zu ernähren und zu wickeln, sondern auch sich um alle anderen Dinge zu kümmern, damit es ihm gut geht.
Ich frage mich z.B. warum kommt jemand zu dir und sagt dir, dass du dich um das Kind kümmern musst, wenn es weint? Wie lange weinte es da schon ???
Wenn du mit dem Kind spazieren gehen willst, ist das ne gute Sache. Frische Luft (möglichst ohne eine rauchende Mutter oder einem rauchenden Vater am Kinderwagengriff) ist gesund und auch für dich ist es wichtig raus zu kommen, um neue soziale Kontakte aufzubauen und vielleicht auch alte zu erhalten. Aber ein Baby muss nicht jeden Tag stundenlang durch die Gegend gefahren werden. Das ständige Liegen im Kinderwagen ist für den noch sehr flexibelen Knochenbau des Kindes nicht so gut. Wie bei einem erwachsenen Menschen ist es wichtig, die Körperhaltung und -beim Liegen - den Untergrund hin und wieder zu verändern. Das könntest du z.B. mit einem Tragetuch, welches du hin und wieder mal benutzt machen. Auch solltest du daran denken, dass das Kind draußen ganz viele Geräusche hört und Dinge riecht und (wenn es dann älter wird und besser aus dem Kinderwagen schauen kann, auch sieht) Das ist, wenn es zu oft ist und zu lange anhält, eine große Reizüberflutung und kann dazu führen, dass dein Kind sehr unruhig und unausgeglichen, vielleicht sogar krank wird. Du kannst ein Baby in dem Bereich nicht mit einem Kleinkind oder einem Erwachsenen vergleichen, denn für das Baby ist alles NEU und furchtbar AUFREGEND.
Ich will damit sagen, alles in Maßen ist gut. Und zusätzlich darauf achten, dass während der Zeit, in der du unterwegs bist, alles für das Baby dabei hast, was gebraucht werden könnte (Fläschchen, Wickeltasche usw), damit es gut versorgt ist.
Es kann sein, dass du dass alles im Blick und im Griff hast, dann entschuldige ich mich, wegen dieser "Predigt", wenn aber nicht, dann denk nochmal darüber nach, ob das für dich einsichtig ist und du vielleicht etwas an deinem Handeln ändern sollest.
Nun zu dem Kindvater
hier gibt es einen Beschluss aus 2107.
Der lautet in der Zusammenfassung etwa so: Wenn die Mutter des Kindes, also du, mit der Ausübung der gemeinsamen Elterlichen Sorge einverstanden ist, "muss der Vater „nur noch“ beim Gericht einen Antrag auf Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen."
Leider ist das bei euch beiden etwas schieriger, denn die Vormundschaft für dein Kind liegt auf Grund deines Alters beim Jugendamt. Somit liegt auch die elterliche Sorge dort.
Trotzdem kann das Jugendamt den Antrag des Kindsvaters nicht einfach so ablehnen. Es muss eine Begründung vorliegen, aus der hervorgeht, dass es für das Kind nicht gut ist oder es sogar gefährdet wird, wenn der Vater einen Teil der elterlichen Sorge bekommt.
Also überlegt mal gemeinsam: Gibt es irgendwas, was gegen eine Teilung der elterlichen Sorge sprechen würde? (Drogen, Alkoholprobleme, Straffälligkeiten, aggressives und aufälliges Verhalen, hohe Schulden, Arbeitslosigkeit... also alles das, was die Gesellschaft nicht so gern sieht, du weißt schon, was ich meine, oder?) Und wenn es das gibt, dann solltet ihr ganz schnell was daran tun, damit das JA bzw. das Vormundschaftsgericht (das entscheidet nämlich über den Antrag, wie du ja weißt) sieht, es hat sich bei ihm was zum Positiven verändert. Vielleicht klappt es ja dann doch.( Der Kindsvater kann sich auch einen Rechtsbeistand suchen, wie ich es für dich unten beschrieben habe.)
Wichig dabei ist auch, dass der Kindsvater immer wieder bemüht ist zu seinem Kind Kontakt zu halten. Aus deiner Beschreibung sehe ich, dass er das gern machen würde, aber die Einrichtung das nicht zulässt.
Mein Tip: Anschreiben (bitte dabei auch Schreibfehler achten, vielleicht Wörterbuch oder bei PC Rechtschreibkontrolle nutzen. Schreibfehler kommen nicht gut an, ehrlich!) an die Einrichtung mit der Bitte das Kind (und dich) täglich z.B. 2 Stunden sehen zu können, um mit euch im Haus oder auch draußen was zu machen und so von Anfang an einen guten Kontakt zu dem Kind zu haben. Zusätzliche Begründung: Er hat eine Wohnung, in die du und euer Kind einziehen sollt, sobald es möglich ist.
Es sollte auch anfragen, ob Übernachtungen am WE bei ihm möglich sein würden, damit so jeder prüfen kann, ob ein gemeinsames Leben in der Wohnung möglich ist (so etwas wirkt sehr reif und erwachsen und wird eigentlich immer positiv bewertet.)
In dem Schreiben bittet er um eine baldige SCHRIFTLICHE Antwort der Einrichtung. Sollte die nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein, nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass er auf die Antwort wartet. NIE sollte er sich auf mündliche Antworten einlassen. Es ist nicht zu beweisen, was gesagt wurde, aber immer zu lesen was geantwortet wurde :-) Wenn dann immer noch keine Antwort kommt, würde ich hier auch zu einem Anwalt raten. In der Regel muss dieser nur mal die Einrihtung anschreiben, dann klappt das.
Beim Vormundschaftsgericht würde ich an seiner übrigens Stelle auch so argumentieren. Zusätzlich würde ich, glaube ich, auch schon mal am Ende der dort gemachten Ausführungen darauf hinweisen, dass auch an eine Familienhilfe oder Tagespflegestelle gedacht wird. Damit ihr als sehr junges Paar nicht überfordert seit und damit du und vielleicht auch er einen Schulabschluss, der für eure Zunkunft und für die Zukunft eures Kindes wichtig, ist machen kann(st). Vielleicht auch eine Ausbildung??
Da die elterliche Sorge für dich noch bei deiner Mutter liegt (es ist ja kein Entzug erfolgt, oder?) könnte deine Mutter dem Jugendamt schriftlich mitteilen, dass sie damit einverstandeni ist, dass du zu deinem Freund ziehst, sie sich ein bisschen um euch kümmert und darauf achtet, dass die Sache mit der Familienhilfe klappt. Rede mit deiner Mutter darüber, ob das für sie ok. wäre. Aber sie muss es auch wirklich tun. Nur sagen schadet der Sache eher als sie nutzt.
Das Jugendamt kann allerdings, wenn es dich nicht für fähig hält für dein Kind zu sorgen so dass es nicht gefährdet ist, das bei ihm liegende Sorgerecht dazu nutzen, dein Kind in einer Pflegestelle unterzubringen.
Dagegegen musst du Wiederspruch einlegen und vielleicht auch klagen.
Klage: Du brauchst einen Rechtsanwalt, der dich vertritt. Den bekommst du, indem du zum Amtsgericht gehst und die von dem Rechtspfleger einen Beratungsschein ausstellen lässt (dieses ist bei deinem Einkommen- hast du ja nicht- und vermutlich auch bei dem Einkommen deiner Eltern (vermutlich sind die auch nicht reich, oder) mit fast 100 % Sicherheit möglich. Damit suchst du dir dann einen Anwalt für Familienrecht (ich würde hier auf die Suche zu einer Frau gehen, die verstehen diese Situation im Allgemeinen besser, sind ja auch Mütter, nicht wahr!) hier schilderst du dann ausführlich dein Problem. Ich bin mir sicher, dir wird dort geholfen. Mach dich aber darauf gefasst, dass das kein einfacher Weg wird und das du nur war erreichen kannst, wenn du wirklich richtig mitarbeitest und somit beweist, dass dein Kind bei dir / euch gut aufgehoben ver- und umsorgt ist und sehr geliebt wird.
Und nun Viel Glück
Ich hoffe , ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.