Hallo liebe Leute,

ein alleinerziehender Vater von zwei kleinen Kindern (7 und 9 Jahre alt) möchte seine Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Kinder zu haben. Er wurde aufgefordert seiner Exfrau einen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit in Höhe von ca. 700€ bei einem monatlichen Einkommen von ca. 3100€ (Vollzeit) zu leisten.

Wird bei Runterstufung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) auch der Unterhalt reduziert oder werden die Verhältnisse vor der Scheidung berücksichtigt?