Ich bin bei Rot geblitzt worden (0,7 Sekunden) und habe einen Zeugenbefragungsbogen erhalten (recht schnell, 3 Monate Verjährungsfrist kann ich mir abschminken). Ich käme als Fahrer nicht in Betracht. Ich vermute, dass ich durch meinen Vollbart nicht erkannt wurde, da ich diesen auf meinem Führerscheinbild nicht habe. Allerdings trage ich auf meinem Pero Bart und z.B. die Nachbarn würden mich wohl auch erkennen. Aus der Probezeit bin ich raus.

Ich möchte das Bußgeld natürlich nicht zahlen und deshalb von meinem Zeugnisverweigrungsrecht Gebrauch machen.

Darf ich das als Schuldiger überhaupt?

Dazu ZPO §384:Das Zeugnis kann verweigert werden: 2. über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder einem seiner im § 383 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Angehörigen zur Unehre gereichen oder die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Ich würde mir ja die Gefahr zuziehen, wegen des Rotlichtverstosses verfolgt zu werden. Oder geht es dabei um eine weitere Ordnungswidrigkeit, wie wenn ich z.B. jemanden mit Gewalt gezwungen hätte zu fahren?

Die Chancen da raus zu kommen stehen wahrscheinlich schlecht, aber hätte ich denn irgendeinen Nachteil durch die Verweigerung des Zeugnisses? Müsste ich z.B. die Ermittlungskosten bezahlen?

Welche anderen Möglichkeiten da raus zu kommen habe ich (ohne jemand anderen zu beschuldigen)? DRINGEND! DANKE!

(Bitte nur sachliche Antworten zu meinen Fragen! Sowas wie "Du bist gefahren, also solltest du auch zahlen!" könnt iihr euch sparen! Wäre nett, wenn ihr eure Quellen oder eure Qualifikation zu euren Antworten angeben könntet.)

Danke!