Problematisch könnte es normalerweise nur aus Sicht der G25 Untersuchung sein, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten regelt.

Jedoch ist eine Farbsehschwäche nicht gleich eine Farbsehschwäche, es gibt hier unterschiedlich starke Ausprägungen.

Das wird jedoch jeder Arzt für sich selbst entscheiden, ein Anomalquotient kleiner als 0,5 ist jedoch unzulässig. Werte darüber dürfen jedoch gegeben sein.

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