Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema Arbeitsrecht und Puffertage. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist ein Tag als Puffertag angesetzt. Ist dieser Puffertag für den Arbeitgeber frei verfügbar und somit für den Arbeitnehmer ein Pflichtarbeitstag, oder bedeutet das, das gemeinsam vereinbart werden soll? Wenn dieser Termin kurzfristig vom Arbeitgeber angesetzt wird, muss der Arbeitnehmer etwaige Termine absagen und arbeiten kommen? Vielen Dank für eure Antworten!