Habe von einer Schiedsfrau (Bund Deutscher Schiedsmäner und Schiedsfrauen) die Vorladung zu einer Schlichtungsverhandlung erhalten, im Auftrag meines Nachbarn... Mit der Androhung, bei Nichterscheinen muss ich ein Ordnungsgeld von bis zu 75 € zahlen. Jetzt ist meine Frage: Muss ich vor diesem Gericht erscheinen? Liegt ein Zwang vor? Ich meine, dass diese Personen privat Leute sind, keine juristen. Es liegt auch keine Anzeige vor oder sonstiges. Also kann ich doch nicht gezwungen werden dort zu erscheinen. Auf mich wirkt das alles etwas merkwürdig.

Suche einen JURISTISCHEN RAT, am besten mit Nennung des jeweiligen Paragraphen.