Unterschiedliche Verordnungen der Länder, bei heimischen Laubbäumen muß ab einem gewissen Durchmesser (erkundigen bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises)eine Genehmigung eingeholt werden auch wenn der Baum privateigentum ist und auf eigenem Grundstück steht, wovon ja auszugehen ist, denke ich mal. ;o)

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