Guten Morgen,

in Ihrem Fall kommt wohl primär eine ärztliches Beschäftigungsverbot in Frag, dass jeder approbierte Arzt ausprechen kann. Bei Ärzten herrscht dort manchmal Unsicherheit. Eine Ausarbeitung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg gibt darüber gut Auskunft. Am Besten ist es, wenn man diese ausdruckt und zum Arzt mit nimmt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterVerboteUnterscheidung.pdf

Alles Gute für Sie und ihr ungeborenes Kind. 

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