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Antwort
Guten Morgen,
in Ihrem Fall kommt wohl primär eine ärztliches Beschäftigungsverbot in Frag, dass jeder approbierte Arzt ausprechen kann. Bei Ärzten herrscht dort manchmal Unsicherheit. Eine Ausarbeitung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg gibt darüber gut Auskunft. Am Besten ist es, wenn man diese ausdruckt und zum Arzt mit nimmt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterVerboteUnterscheidung.pdf
Alles Gute für Sie und ihr ungeborenes Kind.